Rechtsanwältin Isermann, die den Lehrgang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Prüfungsklausuren erfolgreich abgeschlossen hat, berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber seit vielen Jahren im Arbeitsrecht.
Die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung bezieht sich u.a. auf:


  • Arbeitsverträge
  • Kündigungen
  • Aufhebungsverträge
  • Schutz vor Verlust des Arbeitslosengeldes
  • tarifliche Eingruppierung
  • Prüfung und Formulierung von Arbeitszeugnissen
  • Arbeitsgerichtsverfahren

Betriebe, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten wollen, - z. B. Niederlassungen in- und ausländischer Firmen in Norddeutschland -, lassen sich gerne im Vorfeld von geplanten arbeitsrechtlichen Maßnahmen beraten, um sich nicht in den zahlreichen, teils unübersichtlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu verfangen.

Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die schnell aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Ausschlussfristen unbemerkt ihre Rechte verlieren, wenn sie z.B. im Falle einer Kündigung nicht fristgemäß Kündigungsschutzklage erheben.


Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber steht bei uns zwar zunächst die außergerichtliche Einigung im Vordergrund. Aber:

  • wegen im Arbeitsrecht einzuhaltender kurzer Ausschlussfristen sowie
  • zur Vermeidung von Sanktionen seitens der Arbeitsagenturen
  • zur Verhinderung von Rechtsverlusten

ist häufig schnelles rechtliches Handeln und Geltendmachung der Ansprüche sowie unter Umständen auch eine Arbeitsrechtsklage unumgänglich!