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Betriebe, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten wollen, - z. B. Niederlassungen in- und ausländischer Firmen in Norddeutschland -, lassen sich gerne im Vorfeld von geplanten arbeitsrechtlichen Maßnahmen beraten, um sich nicht in den zahlreichen, teils unübersichtlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu verfangen. |
Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die schnell aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Ausschlussfristen unbemerkt ihre Rechte verlieren, wenn sie z.B. im Falle einer Kündigung nicht fristgemäß Kündigungsschutzklage erheben. |
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ist häufig schnelles rechtliches Handeln und Geltendmachung der Ansprüche sowie unter Umständen auch eine Arbeitsrechtsklage unumgänglich! |
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