Rechtsanwältin Isermann wurde bereits in ihrer Referendarzeit beim Familiensenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts im Familienrecht ausgebildet.
Dadurch wurde der Grundstein für eine intensive anwaltliche Tätigkeit im Familienrecht gelegt.
Das beim OLG Hamburg erworbene Wissen wird durch ständige Fortbildung vertieft und aktualisiert - zumal ständige Gesetzesänderungen „Updates“ verlangen.


Auch für „Altscheidungen“ ist das neue Familienrecht anzuwenden! Selbst viele Jahre zurückliegende Unterhaltsentscheidungen sind im Wege einer Abänderungsklage aufzuheben und der neuen Gesetzgebung anzupassen, was unter Umständen zu deutlichen Reduzierungen des Unterhaltsanspruchs
führen kann.

.

In den Familienrechtsverfahren werden z. B. geregelt:

  • Scheidungen

  • Trennungsunterhalt

  • nachehelicher Unterhalt

  • Kindesunterhalt

  • Unterhaltsabänderungsklagen

  • Zugewinnausgleich

  • Umgangs- und Sorgerecht bezüglich der Kinder

  • Wohnungszuweisung

  • Hausratsaufteilung

Bei ausländischen Ehepartnern ist unter Umständen das Familienrecht anderer Staaten anzuwenden. So waren wir bereits mit dem Familienrecht anderer Staaten befasst - z.B. dem Ehe- u. Familienrecht der

  • Schweiz,

  • Türkei,

  • Großbritannien,

  • Griechenland etc.