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Rechtsanwältin Isermann wurde bereits in ihrer Referendarzeit beim Familiensenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts im Familienrecht ausgebildet. Auch für „Altscheidungen“ ist das neue Familienrecht anzuwenden!
Selbst viele Jahre zurückliegende Unterhaltsentscheidungen sind im Wege einer Abänderungsklage aufzuheben und der neuen Gesetzgebung anzupassen, was unter Umständen zu deutlichen Reduzierungen des Unterhaltsanspruchs |
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In den Familienrechtsverfahren werden z. B. geregelt:
Bei ausländischen Ehepartnern ist unter Umständen das Familienrecht anderer Staaten anzuwenden. So waren wir bereits mit dem Familienrecht anderer Staaten befasst - z.B. dem Ehe- u. Familienrecht der
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