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Bei Firmengründungen mit mehreren Beteiligten sollte möglichst vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein Gesellschaftsvertrag von den Gesellschaftern ausgehandelt werden, der nicht nur die nötigsten rechtlichen Klauseln enthält sondern auch praktische Regelungen für unvorhergesehene Ereignisse trifft.
Aufgrund solcher Ereignisse kommt es immer wieder zu langjährigen, kostspieligen Rechtsstreitigkeiten, die den Bestand des Unternehmens ernsthaft gefährden können.
Das ließe sich vermeiden durch eine individuelle Gestaltung der Gesellschaftsverträge mit rechtzeitiger Anpassung an die Firmenentwicklung.
Dabei werden selbstverständlich auch die für die Gesellschaften geltenden Regelungen des Handelsgesetzbuchs beachtet.
Gesellschafts - und SteuerrechtIm Gesellschaftsrecht sind stets die steuerrechtlichen Auswirkungen der Gesellschaftsvertragsgestaltung zu beachten. Diesbezüglich verfügt Rechtsanwältin Isermann zwar über eigenes vertieftes Wissen, ergänzend stehen aber als Kooperationspartner erfahrene Steuerberater zur Verfügung. |
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