Bei Firmengründungen mit mehreren Beteiligten sollte möglichst vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein Gesellschaftsvertrag von den Gesellschaftern ausgehandelt werden, der nicht nur die nötigsten rechtlichen Klauseln enthält sondern auch praktische Regelungen für unvorhergesehene Ereignisse trifft.

  • Wie soll z. B. verfahren werden, wenn ein mitarbeitender Gesellschafter plötzlich nach einem Unfall arbeitsunfähig wird ?

  • Was soll geschehen, wenn die Anteile eines Gesellschafters durch Erbschaft oder Veräußerung auf einen Außenstehenden übergehen ?

Aufgrund solcher Ereignisse kommt es immer wieder zu langjährigen, kostspieligen Rechtsstreitigkeiten, die den Bestand des Unternehmens ernsthaft gefährden können. Das ließe sich vermeiden durch eine individuelle Gestaltung der Gesellschaftsverträge mit rechtzeitiger Anpassung an die Firmenentwicklung.
Unsere gängige Beratungs- und Vertretungstätigkeit im Gesellschaftsrecht bezieht sich überwiegend auf:

  • GBR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • OHG - Offene Handelsgesellschaft

  • KG - Kommanditgesellschaft

  • GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • UG - Unternehmergesellschaft gem. § 5a GmbHG als Antwort des deutschen Gesetzgebers auf die Limited (Ltd.)

Dabei werden selbstverständlich auch die für die Gesellschaften geltenden Regelungen des Handelsgesetzbuchs beachtet.


Gesellschafts - und Steuerrecht

Im Gesellschaftsrecht sind stets die steuerrechtlichen Auswirkungen der Gesellschaftsvertragsgestaltung zu beachten. Diesbezüglich verfügt Rechtsanwältin Isermann zwar über eigenes vertieftes Wissen, ergänzend stehen aber als Kooperationspartner erfahrene Steuerberater zur Verfügung.