Das Mietrecht wird durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen ziemlich unübersichtlich und teils schwer verständlich geregelt. Zur kompetenten Beratung und Vertretung unserer Mandanten ist neben viel Erfahrung und Fortbildung auch die Kenntnis der neuesten Rechtsprechung erforderlich. Mit diesem Wissen werden Vermieter und Hausverwaltungen bei uns beraten und vertreten - beispielsweise bei:

  • Gestaltung von Mietverträgen

  • Anpassung der Vertragsklauseln an die Erfordernisse aktueller gesetzlicher Bestimmungen und ständig anwachsender Gerichtsentscheidungen

  • Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

  • Formulierung wirksamer Abmahnungen

  • Rechtswirksame Vornahme von Vertragskündigungen

  • Streitschlichtung zur Vermeidung von Prozessen, wozu manchmal die geduldige Anhörung der Beteiligten und Erklärung der Sachlage genügt.

Handelt es sich bei dem Mietobjekt um eine ETW, ist das WEG ebenfalls zu beachten. Auch zum Wohneigentumsgesetz verfolgen wir stets die aktuelle Rechtsprechung.

Im Wohnraummietrecht ist fast alles durch Gesetze und Verordnungen reglementiert. Beim Gewerbemietrecht gibt es mehr Freiraum, aber auch da ist die Kenntnis der Rechtsprechung unumgänglich.


Lesen Sie dazu bitte unsere Rechts-Express-Nachrichten-Mietrecht !